§ 34 Gesuch
1 Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten ist an die Behörde zu richten, welche die Dokumente besitzt. Die amtlichen Dokumente müssen hinreichend genau bezeichnet werden.
1 Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten ist an die Behörde zu richten, welche die Dokumente besitzt. Die amtlichen Dokumente müssen hinreichend genau bezeichnet werden.