Art. 6* Besondere Fälle
a) Systematische Beschaffung
1 Das öffentliche Organ gibt bei einer systematischen Beschaffung von Personendaten durch Fragebogen oder andere Formen von Umfragen bei einer Vielzahl von Personen bekannt:
a) Zweck und Rechtsgrundlage der Bearbeitung;
b) an der Beschaffung beteiligte Behörde oder Dienststelle;
c) die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger der beschafften Personendaten.