Art. 6* Besondere Fälle

a) Systematische Beschaffung

1 Das öffentliche Organ gibt bei einer systematischen Beschaffung von Personendaten durch Fragebogen oder andere Formen von Umfragen bei einer Vielzahl von Personen bekannt:

a) Zweck und Rechtsgrundlage der Bearbeitung;

b) an der Beschaffung beteiligte Behörde oder Dienststelle;

c) die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger der beschafften Personendaten.