Art. 3 Begriffe

Die folgenden Ausdrücke bedeuten:

a. Personendaten (Daten): alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen;

b. betroffene Personen: natürliche oder juristische Personen, über die Daten bear­­beitet werden;

c. besonders schützenswerte Personendaten: Daten über:

1. die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten,

2. die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit,

3. Massnahmen der sozialen Hilfe,

4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen;

d. Persönlichkeitsprofil: eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt;

e. Bearbeiten: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den ange­wand­ten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten;

f. Bekanntgeben: das Zugänglichmachen von Personendaten wie das Einsicht­ge­währen, Weitergeben oder Veröffentlichen;

g. Datensammlung: jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind;

h. Bundesorgane: Behörden und Dienststellen des Bundes sowie Personen, soweit sie mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut sind;

i.  Inhaber der Datensammlung: private Personen oder Bundesorgane, die über den Zweck und den Inhalt der Datensammlung entscheiden; 4)

j.  Gesetz im formellen Sinn 5):

1. Bundesgesetze,

2. für die Schweiz verbindliche Beschlüsse internationaler Organisationen und von der Bundesversammlung genehmigte völkerrechtliche Verträge mit rechtsetzendem Inhalt;

k. … 6)

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4) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 24. März 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4983; BBl 2003 2101).

5) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 24. März 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4983; BBl 2003 2101).

6) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 24. März 2006, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4983; BBl 2003 2101).