§ 6 Weitere Begriffe

1 Zugang zu amtlichen Dokumenten ist Einsichtnahme und Erhalten von Auskünften.

2 Personendaten (Daten) sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person (betroffene Person) beziehen.

3 Besonders schützenswerte Personendaten sind Angaben über die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, über die Gesundheit, die Intimsphäre, die rassische und ethnische Herkunft, über Massnahmen der sozialen Hilfe sowie über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.

4 Persönlichkeitsprofil ist eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt.

5 Bearbeiten ist jeder Umgang mit Daten, namentlich Erheben, Beschaffen, Aufzeichnen, Sammeln, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Verändern, zugänglich Machen, Bekanntgeben, Veröffentlichen, Archivieren und Vernichten.

6 Datensammlung ist jeder Bestand von Daten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind.