§ 4 Amtliche Dokumente

1 Ein amtliches Dokument ist jede Information, die

a) auf einem Informationsträger aufgezeichnet ist;

b) sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist und

c) die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft.

2 Nicht als amtliches Dokument gilt ein Dokument, das

a) nicht fertiggestellt oder

b) ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist.