§ 4 Amtliche Dokumente
1 Ein amtliches Dokument ist jede Information, die
a) auf einem Informationsträger aufgezeichnet ist;
b) sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist und
c) die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft.
2 Nicht als amtliches Dokument gilt ein Dokument, das
a) nicht fertiggestellt oder
b) ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist.